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Störstoffe in der Biotonne

Strengere Kontrollen und höhere Kosten für Mieter

Seit Oktober 2024 kontrolliert der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb verstärkt Biotonnen auf Fehlbefüllungen. Hintergrund sind die ab Mai 2025 geltenden strengeren Vorschriften. Verwertungsanlagen dürfen Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Störstoffen oder einem Prozent Kunststoffen ablehnen. Dies wird steigende Abfallgebühren zur Folge haben.

Zur Vermeidung erhöhter Kosten werden Biotonnen vor der Entleerung per Sichtkontrolle überprüft. Fehlbefüllte Behälter erhalten einen Hinweisaufkleber und werden nicht mitgenommen.

Eines der größten Probleme bereiten Plastiktüten, die nicht in den Bioabfall gehören. Plastiktüten, auch kompostierbare, sind problematisch, da sie sich nicht schnell genug zersetzen. Bioabfälle sollten lose oder in Küchenpapier verpackt entsorgt werden.

Kleine Vorsortierbehälter (5 Liter) sind in der Sternstraße 13 erhältlich.

Weitere Informationen zur richtigen Bioabfallentsorgung unter: www.magdeburg.de/sab/bioabfall.

DAS GEHÖRT IN DIE BIOTONNE:

Küchenabfälle
• Brotreste, Eierschalen
• Gemüseabfälle, Obstreste, Obstschalen
• Kaffee- und Teesatz (mit Filter)
• Küchenpapier
• Speisereste (ohne flüssige Anteile)

Gartenabfälle
• Baum- und Strauchschnitt (zerkleinert)
• Rasenschnitt, Laub, Nadelstreu, Moose
• Schnitt- und Topfblumen (auch mit Erde)
• Wildkräuter, Pflanzenreste

Sonstige kompostierbare Abfälle
• Haare, Federn
• Kleintierstreu (biologisch abbaubar)
• Sägespäne, Sägemehl, Holzwolle

DAS GEHÖRT NICHT IN DIE BIOTONNE:

• Blumentöpfe, nicht verrottbare Schnüre
• Glas, Metall (z. B. Rankhilfe), Kunststoffe
• in Plastiktüten verpackte Bioabfälle
• Straßenkehricht mit oder ohne Laub